100 Jahre Mitbestimmung – Zum Jubiläum des Betriebsrätegesetzes

1920 und damit vor 100 Jahren trat das Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik in Kraft. Ein Jubiläum mit Grund zu feiern: Denn es ermöglichte die Demokratisierung der Wirtschaft zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen.

Noch heute bildet das Betriebsrätegesetz die Basis unseres Betriebsverfassungsgesetzes und ist damit eine wesentliche gesetzliche Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in Unternehmen ab fünf Mitarbeiter*innen. Es regelt die umfangreichen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte und ermöglicht somit eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Arbeitgeber*innen und Betriebsrat.

Seit 100 Jahren sind Betriebsräte somit in Deutschland eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eigentlich. Denn obwohl betriebliche Mitbestimmung Vorteile für Unternehmen sowie die Arbeitnehmer*innen mit sich bringt, ist bundesweit ein Rückgang zu beobachten. 2018 hatten nur noch neun Prozent aller Unternehmen, die die formale Voraussetzung für eine Angestelltenvertretung erfüllen, einen Betriebsrat. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung haben 60 Prozent der Gewerkschaftssekretär*innen Erfahrungen mit der Verhinderung der Gründung von Betriebsräten durch die Unternehmen gemacht. Ryanair oder Würth sind nur zwei traurige Beispiele.

Diesem Trend muss entgegengewirkt werden. Hürden müssen abgebaut werden. Denn Betriebsräte bringen unsere demokratischen Werte in die Unternehmen. Sie zu stärken und uns für eine zeitgemäße Selbstbestimmung der Arbeitnehmer*innen in den Betrieben einzusetzen, steht daher weiter auf unserer politischen Tagesordnung.